Einkaufsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Lieferungen an die Oberndorfer Druckerei GmbH oder an die J. Fink Druck GmbH (nachfolgend einheitlich „Druckerei“), soweit nicht ausdrücklichandere Vereinbarungen, in Schriftform, bestehen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die den Einkaufsbedingungen der Druckerei widersprechen, gelten nur insoweit, als die Druckerei schriftlich zugestimmt hat.

2. Abwicklung und Lieferung

Sämtliche Lieferungen an die Druckerei erfolgen aufKosten des Lieferanten an die Lieferanschrift der Druckerei. Dort ist der ausschließliche Erfüllungsort des Lieferanten. Das Transport- und Abladerisiko trägt der Lieferant. Die Druckerei darf mit ihren Ansprüchen nicht an dritte Personen verwiesen werden. Nachnahmesendungen werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht angenommen.

3. Lieferfristen

Lieferfristen sind verbindlich. Sie beginnen mit dem Tage der Bestellung. Zu erwartende oder eingetretene Lieferverzögerungen hat der Lieferant unverzüglich nach Bekanntwerden, der Druckerei unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Die Druckerei behält sich das Recht vor, von der Bestellung aus eben diesem Grund zurück zu treten, ohne dass ihr dadurch Schadenersatzansprüche entstehen. Ein Rücktritt muss schriftlich und unverzüglich nach Anzeige der Verzögerung erfolgen.

4. Teillieferungen und Zuviel- oder Zuweniglieferungen

Teillieferungen sind ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht gestattet. Zuwenig- und Zuviellieferungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Druckerei. Der Lieferant hat eine derartige Abweichung im Vorhinein der Druckerei schriftlich anzuzeigen. Bei unvermeidbaren Abweichungen folglich technischer Spezifikation muss im Vorhinein der Toleranzbereichnach unten und nach oben schriftlich vereinbart werden. Zuwenig- und Zuviellieferungen außerhalb des Toleranzbereiches bedürfen ebenfalls der schriftlichen Genehmigung der Druckerei.

5. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Beanstandungen von Quantitäts- und offenen Qualitätsmängeln erfolgen innerhalb von zwei Wochen nach Übernahme der Ware. Verborgene Mängel werden von der Druckerei innerhalb von zwei Wochen ab der Feststellung im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs gerügt. Auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge verzichtet der Lieferant insoweit.

6. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel

Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Druckerei hat jedoch in dringenden Fällen oder bei Säumigkeit des Lieferanten bei Behebung von Mängeln auch das Recht, diese nach einer vorherigen Benachrichtigung des Lieferanten auf dessen Kosten selbst zu beheben oder durch Dritte beheben zu lassen.

7. Freistellung bei Sach- und Rechtsmängeln

Sofern der Lieferant zugleich Hersteller der von ihm gelieferten Ware ist, stellt er die Druckerei von sämtlichen Ansprüchen bzw. Rechten frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – wegen eines Sach- und/oder Rechtsmangels oder eines sonstigen Fehlers der von ihm gelieferten Ware gegen die Druckerei erheben bzw. geltend machen, und erstattet der Druckerei die notwendigen Kosten der diesbezüglichen Rechtsverfolgung. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten der Druckerei basieren.

8. Preise

Die Preise sind Festpreise. Etwaige gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungsbeiträge sind darin inkludiert. Preiserhöhungen jeglicher Art bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Druckerei nach Bekanntgabe. Ohne Zustimmung bleibt der Lieferant an den vereinbarten Preis gebunden. Das gilt weiter auch für sämtliche vom Lieferanten noch auszuführende offene Bestellungen.

9. Zahlungen, Skonto

Der Zahlungsanspruch des Lieferanten wird, sofern nicht anders (insbesondere durch Rahmenvereinbarung oder gemäß Bestellung) vereinbart, nach Wareneingang 45 Tage nach Rechnungseingangsdatum netto fällig oder nach Wahl der Druckerei 30 Tage unter Abzug von 3 % Skonto. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Tag, an dem die Bank der Druckerei den Überweisungsauftrag erhalten hat. Maßgeblich ist stets die ausdrückliche oder konkludente Zahlungswidmung der Druckerei ohne Rücksicht daraufob ihr der Lieferant zustimmt oder nicht.

10. Aufrechnung

Ansprüche der Druckerei gegen den Lieferanten, unerheblich aus welchen Rechtsgründen, können nach Maßgabe des Gesetzes mit Forderungen des Lieferanten aufgerechnet werden.

11. Eigentumsvorbehalte

Eigentumsvorbehalte des Lieferanten sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um einfache Eigentumsvorbehalte handelt und diese handels- bzw. branchenüblich sind.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

12.1 Für alle Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen mit der Oberndorfer Druckerei GmbH wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Oberndorf (Bezirksgericht Oberndorf, Landesgericht Salzburg) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Für alle Rechtsgeschäfte und Rechtsbeziehungen mit der J. Fink Druck GmbH wird die Anwendung deutschen Rechts vereinbart. Die Anwendung des UNKaufrechts wird ausgeschlossen. Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, Landgericht Stuttgart) als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, eine ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck des Kaufvertrages am nächsten kommt. Dies hat jedenfalls schriftlich und in beiderseitigem Einvernehmen zu erfolgen.

Hinweis Energiemanagement-System
Die Druckerei hat ein Energiemanagementsystem gemäßDIN EN ISO 50001 eingeführt. Der effiziente Einsatz von Energie ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmenspolitik der Druckerei. Bei der Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Einrichtungen, die eine Auswirkung auf den wesentlichen Energieeinsatz haben oder haben können, basiert die Bewertung der Beschaffung teilweise auf der energiebezogenen Leistung (Energieeinsatz, Energieverbrauch, Energieeffizienz).

Stand: September 2015

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